Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

Robert Oeller

DAS KOMMUNALE VERKEHRSKONZEPT IN NIEDERÖSTERREICH- HANDLUNGSANWEISUNGEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON KOMMUNALEN VERKEHRSKONZEPTEN IM UMFELD DER DERZEITIGEN GESETZESLAGE IN NIEDERÖSTERREICH

Mit der 10. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 1976, welche am 1. Jänner 1996 in Kraft getreten ist, wird die Erarbeitung eines kommunalen Verkehrskonzeptes als Teil der Grundlagenforschung im Zuge der Erstellung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes verbindlich vorgeschrieben. Damit wird nun erstmalig, der in Fachkreisen längst anerkannten Tatsache, der inhaltlichen Verschränkung von Raumplanung und Verkehrsplanung explizit Rechnung getragen. Allerdings finden sich über Form, Inhalt und Umfang eines solchen Verkehrskonzeptes in diesem Gesetz keine ausreichenden, der komplexen Aufgabe gerecht werdenden, Aussagen. Das Ziel dieser Arbeit ist es, dieses Defizit auszugleichen, indem versucht wird, Handlungsanweisungen zum Verfahrensablauf und zu den Inhalten der einzelnen, auszuführenden Arbeitsschritte eines kommunalen Verkehrskonzeptes zu geben. Daß es höchst an der Zeit war die kommunale Verkehrsplanung in die örtliche Raumplanung zu integrieren, vermittelt ein Überblick über die Verkehrsprobleme, mit denen sich nahezu alle Gemeinden derzeit konfrontiert sehen. Diese Probleme resultieren aus einer jahrzehntelangen Reduzierung der Verkehrspolitik auf eine reine Bedarfsplanung für den motorisierten Individualverkehr, die das Entstehen von Siedlungsstrukturen begünstigte, welche die Abhängigkeit von dieser Verkehrsart weiter verstärkte und gleichzeitig die Einsatzmöglichkeiten des nicht motorisierten Individualverkehrs (Fußgänger und Radfahrer) sowie des öffentlichen Verkehrs sukzessive einschränkte. In diesem Zusammenhang wird des weiteren eine Übersicht über jene Strategien gegeben, welche für das künftige verkehrspolitische Handeln einer Gemeinde einerseits verbindlich sind, andererseits, trotz Empfehlungscharakters, bestimmend sein sollten. Die Grundhaltung all dieser Strategien, welche Ausdruck eines neuen verkehrspolitischen Handlungsprinzips sind, ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Verkehrsarten des Umweltverbundes (nicht motorisierter Individualverkehr und öffentlicher Verkehr) und die gleichzeitige Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs auf ein notwendiges Mindestmaß. Daher werden weiters verkehrsartenspezifische Grundsätze erläutert sowie mögliche Maßnahmen genannt, welche dem oben erwähnten verkehrspolitischen Handlungsprinzip auf Gemeindeebene zur Verwirklichung verhelfen können. Dabei wird insbesondere auf die Beachtung des bisher zumeist vernachläßigten Instruments der Bürgerbeteiligung hingewiesen. Abschließend wird ein Überblick über Vorgangsweisen darüber gegeben, wie ein kommunales Verkehrskonzept efffizient, nachhaltig und für die Gemeinde kostengünstig umgesetzt werden kann.