Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

Stephan Spindlböck

BAUWIRTSCHAFTLICHE BEWERTUNG VON SIEDLUNGSSTRUKTUREN

Zusammenfassend werden die wesentlichen Punkte, die mit dem Erstellen dieser Arbeit aufgetaucht sind, nochmals aufgezählt: Schwachpunkte der Datengrundlagen und Auswertung: Die verarbeiteten Daten hinsichtlich der Einwohnerzahlen stammen aus den Volkszählungen und diese werden nur alle 10 Jahre aktualisiert. Das führt bei der statistischen Ausarbeitung zu einer Vermischung von verschiedenen Datenständen. So liegen in dieser Arbeit die Ergebnisse der Volkszählung 1991 vor, die mit den Daten der Grundstücksdatenbank mit dem Stand 2001 verglichen werden. Die Flächen der Katastralgemeinden aus der Grundstückdatenbank, sind hinsichtlich der jeweiligen Nutzung, ebenfalls als nicht exakt zu bezeichnen. Diese Werte werden, da sie keine besondere fiskalische Relevanz mehr haben, nicht mehr von den Organen des BEV erhoben, und weisen daher mit Sicherheit systematische Fehler aus. Die wesentlichen Punkte des FAG 2001 waren: die fehlende Konstanz der Einnahmen, die mangelnde Berücksichtigung der zentralen Einrichtungen in den zentralen Orte mit überregionaler Bedeutung, fehlende Berücksichtigung der Ausgaben für Straßenflächen für die überregionalen Erschließungen und Wirtschaftswege. Ebenso sind im FAG 2001 keine Vorgaben oder Konsequenzen enthalten die bei Überschreitung des Haushaltsplanes wirken, da selbst bei einem Defizit noch mit Zuschüssen durch den Bundes gerechnet wird. Ein Manko im Raumordnungsgesetz ist, dass hierin lediglich Vorgaben beschrieben werden, diese aber nicht mit Grenzwerten bzw. überhaupt mit Geltungsbereichen definiert werden. Darüber hinaus sind auch keine Konsequenzen bei Nichteinhalten dieser Forderung formuliert. Das führt dazu, dass die Gemeinden keine Verpflichtung haben, in polyfunktionale Strukturen zu investieren, und keine Nutzungsvielfalt zu gewähren wenn eine gewisse Einwohneranzahl erreicht wird. Allgemein fehlt eine wesentliche gesetzliche Verbindlichkeit in der gesamten Gesetzeslage (sei es in dem FAG, Raumordnungsgesetz usw.), Investitionsrechnungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Siedlungs- und Stadtplanung durchzuführen. Ergebnisse: Die Gemeinden mit nicht kompakte Siedlungsstruktur weisen alle einen hohen Anteil an Straßenverkehrsfläche im DSR auf, bei gleichzeitig sinkenden Baulandreserven. Bei Gemeinden mit nicht kompakter Siedlungsstruktur herrscht ein enormes Defizit an zentralen Einrichtungen - Bildung und sozialer Infrastruktur. Bei Gemeinden mit kompakter Siedlungsstruktur (am Beispiel der Gemeinde Langenlois) wird sechsmal mehr in sozialer Infrastruktur investiert als bei nicht kompakter Siedlungsstruktur (Gemeinde Strasshof), hingegen ist hierin ein enormes Kapital, in etwa 50% mehr, in die straßengebundene technische Infrastruktur verbaut worden. Die Gemeinden mit nicht kompakter Siedlungsstruktur befinden sich alle im Umkreis von Orten mit hoher zentraler Stufe (in dem Fall Wien), die vor allem mit der hochrangigen Straßen angebunden sind. Darüber hinaus weisen diese Gemeinden alle eine geringe Anzahl an Katastralgemeinden auf (i.d.R. nur eine), die wieder um kaum Nutzflächen (Agrar-, Wald-, oder Erholungsflächen) aufweisen.