Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

Thomas Zajicek

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Einzugsbereich von RadfahrerInnen der zukünftigen Station Aspernstraße der U-Bahnlinie U2 in Wien hinsichtlich der Radfahranlagen zur bzw. von der U2-Station zu untersuchen sowie eine Abschätzung der Größenordnung einer Bike and Ride-Anlage an der Haltestelle zu geben. Darüber hinaus werden wichtige Anforderungen und Entwurfsgrundlagen für die Errichtung einer derartigen Fahrradabstellanlage genannt und auf das Beispiel der Station Aspernstraße bezogen. Die Norderweiterung der U-Bahnlinie U2 nach Aspern soll bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein und wird eine wesentliche Verbindung ins Stadtzentrum darstellen. Diese Planung wird sich auf das Mobilitätsverhalten der umliegenden BewohnerInnen der Station auswirken und den Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr erhöhen. Ziel der Stadt Wien ist laut dem Masterplan Verkehr auch eine Erhöhung des Radverkehrsanteils von derzeitig 4 bis 5 Prozent auf 8 Prozent. Um diese Zielvorgabe zu erreichen, wird es notwendig sein, neben Lückenschlüssen im Radverkehrsnetz, dem Öffnen von Einbahnen für RadfahrerInnen und der Gestaltung von Rad- bzw. Mehrzweckstreifen auf Hauptverkehrsachsen auch adäquate Radabstellanlagen an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu errichten. Erforderliche EinwohnerInnendaten des 22. Wiener Gemeindebezirkes wurden von der Magistratsabteilung 18 der Stadt Wien zur Verfügung gestellt sowie Informationen zur Gestaltung der Oberflächen der U2-Station von der Magistratsabteilung 28 der Stadt Wien. Kriterien zur Gestaltung einer guten Bike and Ride-Anlage wie zum Beispiel die Auswahl des Abstellsystems, Platzierung, Erreichbarkeit, ausreichende Diebstahlsicherheit, Schutz vor Beschädigungen, Verständlichkeit, ausreichende Beleuchtung und zusätzliche Angebote der Abstellanlage wurden in dieser Arbeit behandelt. Beispiele aus dem In- und Ausland zeigen Unterschiede der Verkehrspolitik anderer Städte auf. Die Anzahl der Abstellplätze wurde über eine Potenzialabschätzung berechnet und erfolgte auf zwei Arten: Zum einen über die EinwohnerInnen im Einzugsbereich und zum anderen nach der Schweizer Norm SN 640 065. Die Anbindung der Station Aspernstraße an die Radverkehrsinfrastruktur wurde nach den Richtlinien der RVS bewertet und ausgewählte Querschnitte wichtiger Zubringerstraßen kritisch betrachtet.