Verkehrsplanung und Verkehrstechnik

Prüfungstermine Verkehrsplanung

Sehr geehrte Studierende,

Wir haben die VU Verkehrsplanung (LVA Nr. 231.029) modernisiert.

Neuerungen:

  • Neue Prüfungsfragen: Fokus auf Verständnis, Abstraktionsfähigkeit und Anwendung statt auswendig lernen
  • VO-Einheiten werden neu strukturiert (es werden weniger Einheiten)
  • Überarbeitung VO-Folien (gemäß Prüfungsfragen)
  • Trennung von VO und UE: UE ist nicht mehr Voraussetzung um an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen
  • Wegekettenprotokoll fällt weg, dafür Rechenbeispiel zu Körperenergie- vs. ext. Energieverbrauch + s-t-Diagramm bei der schriftlichen Prüfung
  • Anwesenheit in den VO-Einheiten wird sehr stark empfohlen
  • Folien werden zur Verfügung gestellt aber werden weniger Text enthalten
  • Eigenstudium durch empfohlene Literatur möglich


Zum Prüfungsmodus:

  • Die VU muss innerhalb von zwei Semestern abgeschlossen werden. Die Übung muss bis Ende Juli abgegeben werden, die Prüfung ist bis einschließlich Dezember möglich. Wer dann einen Teil nicht positiv abgeschlossen hat muss beide Teile nächstes Jahr wieder machen.
  • Übergangsfrist: Studierende, welche den Übungsteil in den letzten Jahren bereits positiv abgeschlossen haben, bleibt dieser bis Ende 2019 erhalten. Sie dürfen also nur die Prüfung wiederholen (und diese ohne den "Wegekettenprotokoll-Teil").


Der Übungsteil bleibt Ihnen also bis Ende des Jahres 2019 erhalten. Sie haben somit die Möglichkeit zu allen Prüfungen in diesem Jahr anzutreten (ab Mai gibt es voraussichtlich 1 Prüfungstermin pro Monat). Sollten Sie die LVA heuer nicht positiv abschließen, müssen Sie die VU inklusive Übung wiederholen.

Der Stoffumfang der LVA ist im Grunde gleich geblieben, es gibt aber neue Prüfungsfragen und eine darauf abgestimmte Umstrukturierung der Inhalte in den Vorlesungseinheiten. Wir empfehlen Ihnen daher die Vorlesungen dieses Semester zu besuchen, um sich optimal auf die Prüfung vorbereiten zu können.

Anmeldung:

Die Prüfungsanmeldung und -abmeldung erfolgt ausschließlich über TISS!

Abmeldungen:

Online-Abmeldefrist siehe TISS. 
Bei Nichteinhalten der Frist kann man zum nächst möglichen Prüfungstermin nur auf die Warteliste gesetzt werden.